Die europäische Verpackungsverordnung PPWR ändert die Regeln für Verpackungen grundlegend. Die Verordnung stellt Hersteller und Marken vor strengere Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recycling. Was die PPWR beinhaltet, was sich ändert und wie Sie sich als Unternehmen vorbereiten können, erfahren Sie in diesem Blog.
PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung der EU) und sie ersetzt die bestehende Richtlinie über Verpackungsabfälle. An die Stelle einzelner nationaler Regelungen soll ein einheitliches Regelwerk für alle Mitgliedstaaten treten. Die Verordnung gehört zum umfassenderen „Green Deal“ sowie zum EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.
Sie soll zu weniger Abfall und mehr Wiederverwendung führen sowie zu wahrhaft recycelbaren Verpackungen.
Die PPWR betrifft alle Akteure der Verpackungskette, vom Rohstoffhersteller bis zum Einzelhändler. Sind Sie für Produktverpackungen zuständig? Dann sind Sie auch für deren Umweltauswirkungen verantwortlich. Die Vorschriften verpflichten Unternehmen zu Folgendem:
Die Auswirkungen sind dabei enorm: Design, Materialauswahl und auch Logistik von Verpackungen müssen völlig neu betrachtet werden. Unternehmen, die auf diese Veränderungen schon jetzt hinarbeiten, werden schon bald zu den Vorreitern gehören.
Doch was ändert sich konkret?
Die PPWR umfasst Ziele und Verbote, die ab 2025 schrittweise eingeführt werden. Einige wichtige Änderungen:
Recyclingfähigkeit wird Pflicht
Ab 2030 müssen alle Verpackungen technisch recycelbar sein. Bis 2035 muss deutlich werden, dass diese Verpackungen in der Praxis tatsächlich in großem Umfang recycelt werden. Verpackungen, die diese Anforderung nicht erfüllen, sind künftig auf dem europäischen Markt nicht mehr zulässig.
Weniger Umverpackung
Der Leerraum in Versandverpackungen darf maximal 40 % betragen. Unnötige Innenverpackungen oder Doppelkartons werden verboten. Verpackungen müssen so leicht und effizient wie möglich sein.
Mindest-Recyclinganteil
Für Kunststoffverpackungen gelten künftig konkrete Anforderungen zum Recycling-Anteil. Der genaue Prozentsatz variiert je nach Anwendung, wird aber ab 2030 zwischen 10 % und 50 % liegen.
Wiederverwendung als Standard
Wiederverwendungsziele gelten für Branchen wie Gastgewerbe, E-Commerce und Einzelhandel. Man denke bspw. an wiederverwendbare Transportkisten, Verpackungen mit Rückgabemöglichkeit oder Nachfüllkonzepte. Die Unternehmen sind verpflichtet, Systeme zur Sammlung und Wiederverwendung zu entwickeln.
Klare Kennzeichnung
Jede Verpackung muss Angaben zur Materialart und deren Entsorgung umfassen. Um den Verbrauchern das korrekte Recycling zu erleichtern, werden einheitliche Piktogramme und digitale Elemente wie QR-Codes eingeführt.
Für Kunststoffverpackungen bringt die PPWR einen deutlichen Einschnitt. Verpackungen müssen:
Hieraus ergeben sich Innovationschancen, Stichwort dünnwandige Kunststoffverpackungen, intelligente Verschlüsse und modulare Designs. Unternehmen, die sich aktiv auf zirkuläre Verpackungslösungen konzentrieren, stärken ihre Position in der Kette.
Infolge der PPWR müssen Verpackungsstrategien erneut analysiert werden. Das leistet die Beratung durch SFA Packaging:
Die Kooperation mit einem spezialisierten Verpackungspartner hilft Ihnen dabei, die neuen Vorschriften schnell und effektiv zu erfüllen.
Die PPWR stellt hohe Anforderungen an Verpackungen, bietet aber zugleich Chancen für Marken, die Nachhaltigkeit und Innovation kombinieren möchten. Mit der Unterstützung von SFA Packaging entwickeln Sie Verpackungen, die nicht nur den neuen Vorschriften entsprechen, sondern Ihrem Produkt auch einen Mehrwert verleihen.
Als Spezialist für kundenspezifische Kunststoffverpackungen verbinden wir technisches Know-how mit Marktkenntnis. Wir denken beim Design mit, wählen gezielt Materialien aus und machen Ihre Verpackung fit für die Zukunft: recycelbar, wiederverwendbar und kreislauffähig.
Suchen Sie nach PPWR-konformen Verpackungen? Dann wenden Sie sich an unsere Spezialisten und erfahren Sie, was wir für Ihre Marke tun können.
Die vorige Richtlinie ließ Spielraum für nationale Auslegungen; jedes EU-Land stellte an Verpackungen andere Anforderungen. Die PPWR hingegen ist eine Verordnung, ihre Regeln gelten folglich in jedem Land genau gleich. Sie schafft somit mehr Klarheit und verlangt eine strengere Umsetzung.
Die PPWR soll ab 2025 schrittweise eingeführt werden. Ab 2030 sind bestimmte Verpflichtungen dann verbindlich, darunter die Verwendung von Recyclingmaterialien und die verpflichtende Recyclingfähigkeit. Unternehmen tun gut daran, sich bereits jetzt auf die kommenden Veränderungen einzustellen.
Eine Verpackung ist technisch recycelbar, wenn sie so gestaltet ist, dass sich die verwendeten Materialien trennen und innerhalb bestehender Recyclingsysteme wiederverwerten lassen. Man denke an Einstoff- oder Kunststoffverpackungen ohne störende Hindernisse oder Beschichtungen.
Nicht immer. Die PPWR konzentriert sich primär auf Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung, nicht auf Kompostierbarkeit. Biobasierte oder kompostierbare Materialien sind nur gestattet, wenn sie in geeigneten industriellen Prozessen biologisch abbaubar sind und bestehende Recycling-Ströme nicht stören.
Um das herauszufinden, müssen Design, Material und Nutzbarkeit in Kreislaufsystemen technisch analysiert werden. SFA Packaging unterstützt Unternehmen dabei, ihre Verpackungen nach den PRWR-Anforderungen zu prüfen und zu optimieren: von der Materialauswahl bis hin zum recycelbaren Design.